Newsletter März 2022

Newsletter März 2022

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Betriebsratswahlen 2022 haben begonnen.
Ab dem 1. März haben die Beschäftigten die Möglichkeit, Betriebsräte zu wählen. Mit den Betriebsratswahlen 2022 entscheiden die Beschäftigten in den Betrieben über ihre Zukunft.
Bundespräsident Walter Steinmeier: „Mitbestimmung heißt, das Arbeitnehmer nicht bloß Befehlsempfänger sind. Mitbestimmung gibt Menschen eine eigene Stimme und befähigt sie, diese Gesellschaft mitzugestalten.“
Transformation, Energiewende, Pandemiefolgen:
Engagierte, gut geschulte und stark vernetzte Betriebsräte sind wichtiger denn je!


Die nächsten Seminarwochen

30.05. – 03.06.2022 Inside Parkhotel Leipzig
30.05. – 03.06.2022 Hessen Hotelpark Hohenroda
19.06. – 24.06.2022 Hotel Kaiserhof Heringsdorf (Insel Usedom)

04.07. – 08.07.2022 Sommerfestwoche Hohenroda
Wir führen Wahlvorstandsschulungen auch als Inhouse- und Online-Seminare durch.

Unsere Hotline 06433 94 37 66 und 0173 924 29 39.

Oder sendet uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Bleibt gesund und zuversichtlich –
wir bleiben Euer verlässlicher Partner für Seminare in bewährter br-spezial-Qualität!

Herzliche Grüße
Peter Stahlheber und Team


Demo mit 500.000 Menschen gegen den Krieg in der Ukraine

Stündlich neue Meldungen über Todesopfer, Zerstörung und die Gefahr eines Atomkrieges.
Putins Krieg in der Ukraine erschüttert die Welt, macht betroffen und hilflos. Doch das wollen die meisten Menschen nicht einfach so hinnehmen: Bundesweit gibt es zahllose Demonstrationen, die Frieden und Deeskalation fordern. So kamen am 27.02.2022 rund 500.000 Menschen (!) in Berlin zusammen, um ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und ein überwältigendes Zeichen für Frieden zu setzen. Dies ist die größte Demo, seit dem Irak-Krieg 2003! Organisiert von einem breiten Bündnis aus Friedens- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Für ein Europa der Abrüstung, der Entspannung und der Verständigung
„Wir streiten gemeinsam für ein Europa der Abrüstung, der Entspannung und der Verständigung. Wir brauchen dringend eine europäische Friedensordnung, in der Grenzen nicht gewaltsam verschoben werden und die Sicherheit von allen geachtet wird“, hieß es im Aufruf zur Kundgebung, zu der eine sechsstellige Zahl an Teilnehmenden kamen - wodurch sie zu einer der größten Friedensdemos in Deutschland seit den Protesten gegen den Irak-Krieg 2003 wurde.„Auch jetzt ist es die Aufgabe Deutschlands, Gesprächskanäle offen zu halten und die Rückkehr zum Frieden möglich zu machen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bei der Kundgebung. Gleichzeitig forderte er die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, umfassende humanitäre Unterstützung zu leisten: „Die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, brauchen unsere Solidarität: Lasst die Grenzen offen“, appellierte der ver.di-Vorsitzende.
Laut UN sind im Zuge des russischen Angriffes bereits jetzt (Stand: 6.3.) mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen - davon die meisten nach Polen. 

„Wo Kriege geführt werden, da kommt es auf Waffen an. Wo der Frieden werden soll, da kommt es auf uns an“, so formulierte es Annette Kurschus, die EKD-Ratsvorsitzende auf der Kundgebung. Zum Thema Waffenlieferungen: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Kräfteverhältnisse dadurch maßgeblich verändert und letztlich zu einer Verlängerung der Kampfhandlungen führen werden.

 
Krieg in der Ukraine
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine hat Europa verändert. Jeden Tag sehen wir Bilder von Toten und Verletzten, von Zerstörung, von verzweifelten Menschen auf der Flucht. Der Krieg gegen die Ukraine verändert nicht nur die europäische Sicherheitspolitik, sondern auch unsere Gesellschaft – im Guten wie im Schlechten. Da gehen Hunderttausende in Berlin auf die Straße, um für Frieden zu demonstrieren. Und da beschließt gleichzeitig eine Regierung, der eine Partei mit Wurzeln in der Friedensbewegung angehört, das größte Aufrüstungspaket der bundesdeutschen Geschichte. Wo das alles hinführen wird, ist noch nicht absehbar, aber die eingeschlagene Richtung muss einem Sorge machen.
Lasst uns nicht die Hoffnung auf Frieden verlieren.


Happy Birthday!
Betriebsverfassungsgesetz wird 50

 „Mehr Demokratie wagen“ war das Motto der Brandt-Bundesregierung. Das sollte endlich auch für die Betriebe gelten: Am 18. Januar 1972 trat das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es gibt Betriebsräten deutlich mehr Rechte auf Information und Mitbestimmung als die vorherige Fassung von 1952. 

Mit dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 bekamen Betriebsräte neue und stärkere Rechte. Sie bestimmten künftig mit bei allen Arten des Leistungsentgelts und der Leistungsüberwachung, beim Arbeitsschutz und bei der Berufsbildung, bei Einstellungen, Versetzungen und bei der Eingruppierung – sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage, bei Überstunden und Kurzarbeit. Der Betriebsrat erhält ein Beratungsrecht bei der Personalplanung. Kündigungen ohne Zustimmung des Betriebsrats sind unwirksam.

Erstmals bestimmt der Betriebsrat einen Sozialplan mit, etwa bei Betriebsschließung. Das heißt, der Arbeitgeber kann nicht mehr einfach dichtmachen, sondern er muss erst mit dem Betriebsrat über die Bedingungen verhandeln. Dazu muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch die Zahlen offenlegen.
 

Weiterentwicklung der Mitbestimmung
Gerade in Umbruchzeiten besonders wichtig: Zur Stabilisierung der Demokratie, die Menschen beteiligen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen.

Im Koalitionsvertrag steht deshalb ganz richtig: Die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Leider folgen diesem grundsätzlichen Bekenntnis nicht die notwendigen Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Das gesamte Betriebsverfassungsgesetz muss auf den Prüfstand. Digitalisierung, Globalisierung und Transformation brauchen neue Antworten. Ebenfalls auf der Mängelliste: Zu wenig Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.  

Immerhin: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gerade einen Gesetzentwurf angekündigt. Der Staat soll künftig die Behinderung von Betriebsräten ohne vorherige Anzeige aktiv als Straftat verfolgen. „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein.“
 

Staatsanwaltschaften können schneller tätig werden
Arbeitsminister Hubertus Heil will entschlossen gegen die Behinderung von Betriebsratsarbeit vorgehen. Zum Beispiel bei Lieferdiensten sehe man immer wieder, „dass Menschen drangsaliert werden, wenn sie Betriebsräte gründen wollen“, sagte Heil im Interview mit der Augsburger Allgemeinen (Samstag). Er will, dass es solche Geschäftsmodelle künftig schneller mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen als bisher. Denn nach geltendem Recht kann die Behinderung von Betriebsratsarbeit nur auf Antrag als Straftat verfolgt werden. Viele Beschäftigte trauen sich aber natürlich nicht, den eigenen Chef anzuzeigen.

Künftig soll gelten: Die Staatsanwaltschaft kann und soll bereits tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass eine Straftat vorliegen könnte. Eine Antragstellerin oder ein Antragssteller aus der Belegschaft ist also nicht mehr nötig.

Für mehr Demokratie in den Betrieben müssen Betriebsräte allerdings auch besser geschützt werden, und es sind vor allem mehr Betriebsräte in allen Branchen notwendig. An die Adresse der Bundesregierung sei gesagt: Für einen effektiven Schutz der Interessenvertretungen reicht es nicht aus, Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt zu erklären, wenn nicht gleichzeitig auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Und mehr Betriebsräte erreichen wir vor allem durch eine Pflicht zu betrieblichen Informationsveranstaltungen. Und im Zweifelsfall muss auch das Arbeitsgericht einen Betriebsrat einsetzen können.


Was ändert sich 2022 am Betriebsverfassungsgesetz?
Was die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag anzubieten hat, sind jedoch nur zögerliche Reformschrittchen. Der Ampel fehlt in Sachen Mitbestimmung der Mut und die Überzeugung. Betriebsräte können aber nicht noch einmal 50 Jahre warten.“ 

Eine Weiterentwicklung der Betriebsverfassung ist dringend notwendig. Digitalisierung, Homeoffice, Weiterbildung, die anstehende Transformation der Wirtschaft, all das stellt auch die Interessenvertreter vor neue Herausforderungen. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das im vergangenen Herbst noch von der großen Koalition verabschiedet worden ist, ist da nur ein erster Schritt. 

*) Transformation bedeutet ein grundlegender Wandel in Form von sprunghaften Veränderungen in der politischen, wirtschaftlichen oder technologischen Entwicklung.