Staatsanwaltschaften können schneller tätig werden Arbeitsminister Hubertus Heil will entschlossen gegen die Behinderung von Betriebsratsarbeit vorgehen. Zum Beispiel bei Lieferdiensten sehe man immer wieder, „dass Menschen drangsaliert werden, wenn sie Betriebsräte gründen wollen“, sagte Heil im Interview mit der Augsburger Allgemeinen (Samstag). Er will, dass es solche Geschäftsmodelle künftig schneller mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen als bisher. Denn nach geltendem Recht kann die Behinderung von Betriebsratsarbeit nur auf Antrag als Straftat verfolgt werden. Viele Beschäftigte trauen sich aber natürlich nicht, den eigenen Chef anzuzeigen. Künftig soll gelten: Die Staatsanwaltschaft kann und soll bereits tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass eine Straftat vorliegen könnte. Eine Antragstellerin oder ein Antragssteller aus der Belegschaft ist also nicht mehr nötig.
Für mehr Demokratie in den Betrieben müssen Betriebsräte allerdings auch besser geschützt werden, und es sind vor allem mehr Betriebsräte in allen Branchen notwendig. An die Adresse der Bundesregierung sei gesagt: Für einen effektiven Schutz der Interessenvertretungen reicht es nicht aus, Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt zu erklären, wenn nicht gleichzeitig auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Und mehr Betriebsräte erreichen wir vor allem durch eine Pflicht zu betrieblichen Informationsveranstaltungen. Und im Zweifelsfall muss auch das Arbeitsgericht einen Betriebsrat einsetzen können.
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