Newsletter Juli 2022

Newsletter Juli 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben unsere Sommerfestwoche vom 04. – 08. Juli in Hohenroda mit 12 Seminaren fast 165 Teilnehmern, Referenten und Gästen erfolgreich durchgeführt. Alle waren glücklich und sehr zufrieden wieder ein normale Seminarwoche mit anderen Menschen erleben zu dürfen.

Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen nach der Sommerpause.

Bleibt gesund, kommt gut durch den Sommer und passt auf Euch auf.



Mit herzlichen Grüßen

 


Euer Peter Stahlheber und Team

Unsere Hotline: 06433 94 37 66 und 0173 924 29 39

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Nach der Sommerpause geht's weiter...



04.09. – 09.09.2022
Welcome Hotel Residenzschloss Bamberg

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Protokollführung und Beschlussfassung
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Der wiedergewählte Betriebsrat
Die Arbeit im Betriebsausschuss
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 4: Wirtschaftliche Informationsrechte des Betriebsrats
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss

Hier kannst du dich für die Seminare im September anmelden

 
 

19.09. – 23.09.2022
Hessen Hotelpark Hohenroda

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Protokollführung und Beschlussfassung
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Der wiedergewählte Betriebsrat
Die Arbeit im Betriebsausschuss
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2, 3, 4, 5, 6
Arbeitsrecht 1: Einführung
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss
Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
Rhetorik spezial

Hier kannst du dich für die Seminare im September anmelden

 
 

25.09. – 30.09.2022
MARITIM Timmendorfer Strand

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Protokollführung und Beschlussfassung
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Der wiedergewählte Betriebsrat
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
B 2 und 3
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2 und 3
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update
Arbeitsrecht – Update; Sozialrecht – Update; Sozialrecht 2: Aufbau
Stress Burnout und psychische Belastungen 1 + 2

Hier kannst du dich für die Seminare im September anmelden

 
 

09.10. – 14.10.2022
Berghotel Hammersbach

Die Geschäftsführung des Betriebsrat
Protokollführung und Beschlussfassung
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Der wiedergewählte Betriebsrat
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 und 2
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update
Sozialrecht - Update
Sozialrecht 1, 2, 3

Hier kannst du dich für die Seminare im Oktober anmelden

 
 

16.10. – 21.10.2022
Hotel Pragser Wildsee

Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Der wiedergewählte Betriebsrat
Arbeitsrecht Update
Sozialrecht - Update
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2, 3
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
JAV 1, 2, 3,
JAV und Betriebsrat

Hier kannst du dich für die Seminare im Oktober anmelden

 
 

24.10. – 28.10.2022
Hessen Hotelpark Hohenroda

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Protokollführung und Beschlussfassung
Fit für den Vorsitz
Der wiedergewählte Betriebsrat
Fit für die Amtszeit neu!
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
Die Arbeit im Betriebsausschuss
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2, 3, 4, 5, 6 und 7
Arbeitsrecht 2:Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss
Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
Rhetorik spezial

Hier kannst du dich für die Seminare im Oktober anmelden

 
 

07.11. – 11.11.2022
Mercure Hotel Erfurt

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Der wiedergewählte Betriebsrat
Protokollführung und Beschlussfassung
Der Betriebsausschuss
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2 und 3

Hier kannst du dich für die Seminare im November anmelden

 
 

07.11. – 11.11.2022
Hotel FREIZEIT IN, Göttingen

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Der wiedergewählte Betriebsrat
Protokollführung und Beschlussfassung
Der Betriebsausschuss
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2 und 3

Hier kannst du dich für die Seminare im November anmelden

 
 

07.11. – 11.11.2022
Hessen Hotelpark Hohenroda

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Der wiedergewählte Betriebsrat
Protokollführung und Beschlussfassung
Der Betriebsausschuss
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9
Die Einigungsstelle
Arbeitsrecht 1, 2 und 3
JAV 1, 2 , 3
JAV und Betriebsrat
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Mediation und Konfliktmanagement 1
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
PC-Einsatz für den Betriebsrat 1: Grundlagen
Rhetorik spezial

Hier kannst du dich für die Seminare im November anmelden

 
 

12.12. – 16.12.2022
Hessen Hotelpark Hohenroda

Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Protokollführung und Beschlussfassung
Der Betriebsausschuss
Fit für den Vorsitz
Fit für die Amtszeit neu!
Ersatzmitglied des Betriebsrats 1 neu!
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2, 3, 5, 8 und 9
Die Einigungsstelle
Arbeitsrecht 2, 3 und 4
Arbeitsrecht – Update; Sozialrecht - Update
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2 und 3
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update
Stress Burnout und psychische Belastungen 1
Sozialrecht 1, 2 und 3
Datenschutz und Arbeitnehmerkontrolle im Betrieb
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss
Die Rechte und Aufgaben des GBR und KBR
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 1
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
JAV und Betriebsrat
JAV 1, 2 , 3
Rhetorik spezial

Hier kannst du dich für die Seminare im Dezember anmelden

 
 

Warum die Meinungsfreiheit im Betrieb so wichtig ist

 

Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt, auch wenn sie scharf und polemisch ist. Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gilt ausdrücklich auch im Verhältnis Betriebsrat und Arbeitgeber. Der Betriebsrat darf seine Kritik auch in einem Rundschreiben an die Belegschaft formulieren - so das LAG Köln.

Das war der Fall

Die Arbeitgeberin beantragt die Auflösung des noch verbliebenen Rumpfbetriebsrats. Der habe in einem Rundschreiben an die Belegschaft („Der Betriebsrat informiert“) so heftige Kritik an dem Arbeitgeber geübt, dass das Verhältnis zerrüttet sei.

Im Vorfeld hatte es innerhalb des siebenköpfigen Gremiums heftige Auseinandersetzungen gegeben. Ein Teil der Kollegen hatte das Mandat niedergelegt. Der Rumpfbetriebsrat wendete sich nun mit einem Rundschreiben an die Belegschaft, in dem neben der Kritik am Arbeitgeber auch über eine neue Vergütungs-Betriebsvereinbarung informiert wurde.

Das sagt das Gericht

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat nicht auflösen lassen. Der Versand des Rundschreibens "Der Betriebsrat informiert" stellt keine Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar.

  • Viele der diffamierenden Äußerungen in dem Rundschreiben betreffen nicht den Arbeitgeber, sondern primär die Kollegen im Betriebsrat. Dagegen kann der Arbeitgeber nicht vorgehen. Denn er ist weder Anwalt der Belegschaft noch des Betriebsrats.
  • Sofern die Kritik in dem Rundschreiben den Arbeitgeber betrifft, so ist sie von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt. Die Meinungsfreiheit ist für die Tätigkeit des Betriebsrats ebenso konstitutiv wie für die politische Willensbildung (
  • Betriebsinterne Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt, auch wenn sie scharf und polemisch ausfällt. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit besagt nämlich nicht, dass Betriebsrat und Arbeitgeber verpflichtet sind, Meinungsverschiedenheiten und Interessengegensätze zu überspielen. Selbst eine unangemessene Schärfe im Ausdruck kann gestattet sein.

Das muss der Betriebsrat wissen

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt auch im Arbeitsleben und damit auch im Verhältnis Betriebsrat – Arbeitgeber. Es gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Von der Meinungsäußerung ist im Grundsatz die reine Tatsachenbehauptung zu unterscheiden, da sie - anders als eine Meinung - einem Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Eine unwahre Tatsachenbehauptung hat keinen Informationswert und ist folglich nicht schützenswert.